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Berufsunfähigkeits-Schutz-Bedingungen mit Bestnoten

Bereits seit dem 1. Januar 2001 gibt es für alle Geburtsjahrgänge
ab 1961 keine gesetzliche Berufsunfähigkeitsrente mehr. 

Für alle jüngeren Arbeitnehmer gilt daher: Private Vorsorge gegen 
die Folgen von Berufsunfähigkeit ist kein Luxus, sondern mittler-
weile notwendige Grundabsicherung. Immerhin sind zwanzig 
Prozent aller Berufstätigen im Laufe Ihres Arbeitslebens betroffen - 
jeder vierte Arbeiter und jeder fünfte Angestellte .

Der VOLKSWOHL BUND bietet sowohl eine Selbstständige Berufsunfähigkeitsversicherung (SBU) als auch eine BU-Zusatzversicherung (BUZ) mit einer Lebensversicherung als Träger.

Die Versicherungsbedingungen unseres BU-Schutzes werden von der Fachpresse immer 
wieder mit "SEHR GUT" bzw. "hervorragend" bewertet, siehe z.B. FINANZtest 8/2003 , Capital 16/2002, Franke & Bornberg (2/2003 und 6/2003) und morgen & morgen (2/2003 
und 6/2003). Sie umfassen unter anderem folgende Pluspunkte:

  • Unveränderter Versicherungsschutz -
    auch bei Berufswechsel
  • Verzicht auf die abstrakte Verweisbarkeit
    Sie müssen keine andere, vergleichbare berufliche Tätigkeit aufnehmen; das ist 
    nicht bei allen Versicherern der Fall.
  • Nachversicherungsgarantien ohne erneute Gesundheitsprüfung
    Problemlose Anpassung Ihres BU-Schutzes an eine geänderte Lebenssituation, z.B. durch Heirat, Familienzuwachs etc.