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Berufsunfähigkeits-Schutz-Bedingungen
mit Bestnoten
Bereits seit
dem 1. Januar 2001 gibt es für alle Geburtsjahrgänge
ab 1961 keine gesetzliche Berufsunfähigkeitsrente mehr.
Für alle jüngeren
Arbeitnehmer gilt daher: Private Vorsorge gegen
die Folgen von Berufsunfähigkeit ist kein Luxus, sondern mittler-
weile notwendige Grundabsicherung. Immerhin sind zwanzig
Prozent aller Berufstätigen
im Laufe Ihres Arbeitslebens betroffen -
jeder vierte Arbeiter und
jeder fünfte Angestellte .
Der VOLKSWOHL BUND bietet sowohl eine Selbstständige Berufsunfähigkeitsversicherung (SBU)
als auch eine BU-Zusatzversicherung (BUZ) mit einer
Lebensversicherung als Träger.
Die Versicherungsbedingungen
unseres BU-Schutzes werden von
der Fachpresse immer
wieder mit "SEHR GUT"
bzw. "hervorragend"
bewertet, siehe z.B. FINANZtest 8/2003 , Capital 16/2002, Franke & Bornberg
(2/2003 und 6/2003) und morgen
& morgen (2/2003
und 6/2003). Sie umfassen unter anderem folgende Pluspunkte:
- Unveränderter
Versicherungsschutz -
auch bei Berufswechsel
- Verzicht auf die
abstrakte Verweisbarkeit
Sie
müssen keine andere, vergleichbare berufliche Tätigkeit aufnehmen;
das ist
nicht bei allen Versicherern der Fall.
- Nachversicherungsgarantien
ohne erneute Gesundheitsprüfung
Problemlose Anpassung Ihres BU-Schutzes an
eine geänderte Lebenssituation, z.B. durch Heirat, Familienzuwachs
etc.
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