
Vertragsgrundlagen
- Hausrat in ständig bewohnten
Wohnungen in Gebäuden der BAK I-III/FGH I-III
- Versicherungsort Bundesrepublik Deutschland
- allgemeine Hausrat-Versicherungsbedingungen
(VHB92)
- Besondere Vereinbarungen
/ Klauseln
- Versicherungssumme bis € 200.000,00
- Kein Abzug wegen Unterversicherung
bei € 600,00 je qm Wohnfläche
- Einmalige Stückkosten in
Höhe von € 2,50 zzgl. Versicherungssteuer werden mit dem Erstbetrag fällig
- Zahlweise nur per Lastschrift,
Zahlungsweise jährlich, ½ jährlich, ¼ jährlich
- Ratenzuschläge ½ jährlich
3% , ¼ jährlich 5%
- Hauptfälligkeit 01.01.
Ermittlung der Versicherungssumme:
Berechnungsgrundlage für
die Ermittlung der Versicherungssumme ist die Wohnfläche des Risikos.
Als Wohnfläche gilt die Grundfläche
aller Räume der versicherten Wohnung. Räume, die zu Hobbyzwecken genutzt werden,
gelten immer als Wohnfläche. Nicht zu berücksichtigen sind: Zubehörräume; Keller-
und Speicherräume, die nicht zu Wohnzwecken genutzt werden; nicht ausgebaute
Dachböden; Treppen; Balkone; Terrassen; Loggien; Garagen.
Beitragssätze in Promille der Versicherungssumme
(zzgl. Versicherungssteuer) |
Beitragssätze
in %o |
Zone
I |
Zone
II |
Zone
III |
Zone
IV |
Basisschutz
|
1,20
|
1,50
|
2,00
|
2,70
|
SB
EURO 150,00 |
0,85 |
1,20 |
1,70 |
2,35 |
Komfortschutz |
1,50 |
1,90 |
2,40 |
3,30 |
SB
EURO 150,00 |
1,20 |
1,50 |
2,00 |
2,70 |
Fahrraddiebstahl
je EURO 500,00 |
€ 15,- |
€ 15,- |
€ 20,00 |
€ 20,- |
Elementarschäden |
0,25
keine SB Elementarschäden können nur
zu einem Hauptvertrag versichert werden und sind anfragepflichtig. |
Sicherungen
Ab einer Versicherungssumme
von € 125.000,00 ist ein Lageplan mit Sicherungs-Beschreibung einzureichen
Über die allgemeinen Versicherungsbedingungen hinausgehend, sind folgende prämienfreie
Zusatzeinschlüsse mitversichert:
- Wasserschäden aus Aquarien
oder Wasserbetten
- Außenversicherung weltweit über
3 Monate bis 10% der Versicherungssumme, max. € 12.000,00
- Überspannung bis zu 10%
der Versicherungssumme inkl. Gefriergut max. € 1.200,00
- Wertsachen bis zu 30% der
Versicherungssumme
- Rückstau, wenn funktionstüchtiges
Rückstauventil
- Bewachungskosten bis € 1.200,00
je Schadenfall
- Wasserverlust infolge eines
Leitungswasserschadens bis zu € 300,00 je Schadenfall
- Gartengeräte, Wäsche auf
Leine auf dem Versicherungsgrundstück bis € 300,00
- ED von Hausrat aus verschlossenen
Kfz in der BRD bis € 300,00
- Einfacher Diebstahl aus
dem Krankenzimmer max. € 300,00 davon Wertsachen max. € 150,00
- Umzugskosten sind Transportkosten
gemäß §2, 1c VHB 92
- Transport- und Lagerkosten
von 100 Tage auf 200 Tage (max. 2% der Versicherungssumme)
- Hotelaufenthalt von 100
Tagen auf 200 Tage (max. 2% der Versicherungssumme)
- Psychotherapeutische Behandlung
nach Einbruchdiebstahl bis € 1.200,00
- Urkunden, einschl. Sparbücher
und Wertpapiere bis € 6.000,00
- Sachen, die dem Gewerbe
dienen bis zu 20% der Versicherungssumme
- Fahrräder bis € 520,00
- Sachen in Bankgewahrsam
bis 10% der Versicherungssumme
- Mitversicherung von Implosion, Überschallknall,
Verpuffung, Anprall von Fahrzeugen
- Innere Unruhen oder Streik
- Umzugskosten nach Versicherungsfall,
wenn länger als 100 Tage unbewohnbar, bis zu € 6.000,00
- Feuernutzwärmeschäden bis
zur Versicherungssumme
- Reparaturkosten für eine
Einbruchmeldeanlage aufgrund eines ersatzpflichtigen Einbruchdiebstahlschadens
bis zur Versicherungssumme
ANTRAGSFORMULAR  |