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Vertragsgrundlagen

  • Hausrat in ständig bewohnten Wohnungen in Gebäuden der BAK I-III/FGH I-III
  • Versicherungsort Bundesrepublik Deutschland
  • allgemeine Hausrat-Versicherungsbedingungen (VHB92)
  • Besondere Vereinbarungen / Klauseln
  • Versicherungssumme bis € 200.000,00
  • Kein Abzug wegen Unterversicherung bei € 600,00 je qm Wohnfläche
  • Einmalige Stückkosten in Höhe von € 2,50 zzgl. Versicherungssteuer werden mit dem Erstbetrag  fällig
  • Zahlweise nur per Lastschrift, Zahlungsweise jährlich, ½ jährlich, ¼ jährlich
  • Ratenzuschläge ½ jährlich 3% , ¼ jährlich 5%
  • Hauptfälligkeit 01.01.

Ermittlung der Versicherungssumme:

Berechnungsgrundlage für die Ermittlung der Versicherungssumme ist die Wohnfläche des Risikos.

Als Wohnfläche gilt die Grundfläche aller Räume der versicherten Wohnung. Räume, die zu Hobbyzwecken genutzt werden, gelten immer als Wohnfläche. Nicht zu berücksichtigen sind: Zubehörräume; Keller- und Speicherräume, die nicht zu Wohnzwecken genutzt werden; nicht ausgebaute Dachböden; Treppen; Balkone; Terrassen; Loggien; Garagen.

Beitragssätze in Promille der Versicherungssumme (zzgl. Versicherungssteuer)

Beitragssätze in %o

Zone I

Zone II

Zone III

Zone IV


Basisschutz


1,20


1,50


2,00


2,70

SB EURO 150,00

0,85

1,20

1,70

2,35

Komfortschutz

1,50

1,90

2,40

3,30

SB EURO 150,00

1,20

1,50

2,00

2,70

Fahrraddiebstahl

je EURO 500,00

€ 15,-

€ 15,-

€ 20,00

€ 20,-

Elementarschäden

0,25 keine SB Elementarschäden können nur
zu einem Hauptvertrag versichert werden und sind anfragepflichtig.

Sicherungen

Ab einer Versicherungssumme von € 125.000,00 ist ein Lageplan mit Sicherungs-Beschreibung einzureichen

Über die allgemeinen Versicherungsbedingungen hinausgehend, sind folgende prämienfreie Zusatzeinschlüsse mitversichert:

  • Wasserschäden aus Aquarien oder Wasserbetten
  • Außenversicherung weltweit über 3 Monate bis 10% der Versicherungssumme, max. € 12.000,00
  • Überspannung bis zu 10% der Versicherungssumme inkl. Gefriergut max. € 1.200,00
  • Wertsachen bis zu 30% der Versicherungssumme
  • Rückstau, wenn funktionstüchtiges Rückstauventil
  • Bewachungskosten bis € 1.200,00 je Schadenfall
  • Wasserverlust infolge eines Leitungswasserschadens bis zu € 300,00 je Schadenfall
  • Gartengeräte, Wäsche auf Leine auf dem Versicherungsgrundstück bis € 300,00
  • ED von Hausrat aus verschlossenen Kfz in der BRD bis € 300,00
  • Einfacher Diebstahl aus dem Krankenzimmer max. € 300,00 davon Wertsachen max. € 150,00
  • Umzugskosten sind Transportkosten gemäß §2, 1c VHB 92
  • Transport- und Lagerkosten von 100 Tage auf 200 Tage (max. 2% der Versicherungssumme)
  • Hotelaufenthalt von 100 Tagen auf 200 Tage (max. 2% der Versicherungssumme)
  • Psychotherapeutische Behandlung nach Einbruchdiebstahl bis € 1.200,00
  • Urkunden, einschl. Sparbücher und Wertpapiere bis € 6.000,00
  • Sachen, die dem Gewerbe dienen bis zu 20% der Versicherungssumme
  • Fahrräder bis € 520,00
  • Sachen in Bankgewahrsam bis 10% der Versicherungssumme
  • Mitversicherung von Implosion, Überschallknall, Verpuffung, Anprall von Fahrzeugen
  • Innere Unruhen oder Streik
  • Umzugskosten nach Versicherungsfall, wenn länger als 100 Tage unbewohnbar, bis zu € 6.000,00
  • Feuernutzwärmeschäden bis zur Versicherungssumme
  • Reparaturkosten für eine Einbruchmeldeanlage aufgrund eines ersatzpflichtigen Einbruchdiebstahlschadens bis zur Versicherungssumme

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