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PRIVATHAFTPFLICHT MIT
KOMFORTDECKUNG
Deckungssummen: 2.5
Mio. € für Personen und Sachschäden, Vermögensschäden
€ 300.000,00
Beitrag
(Familie):
€ 59,00
Beitrag (Single ohne Kind)
€ 49,00
Beitrag Senioren ab 60Jahre € 46,00
Mitversicherte
Risiken:
- Regressansprüche der
Sozialversicherer bei nichtehelichen Lebensgemeinschaften
- Hüten fremder Hunde. Subsidiär mitversichert,
sofern nicht gewerbsmäßig betrieben,
(ausgeschlossen sind Kampfhunde)
- Reiten fremder Pferde
oder Fahren fremder Fuhrwerke zu privaten Zwecken
- Sachschäden durch
deliktunfähige Kinder bis zu € 2.500,00 mit SB 10 %
- Ausfalldeckung bei
Sachschäden über € 2.500,00 wenn der Schädiger
nicht zahlen kann und nicht Haftpflichtversichert ist.
- Schlüsselschäden bis € 5.000 mit
10% SB
- Tagesmuttertätigkeit
- Windsurfbretter bei privater Nutzung,
sofern nicht vermietet
- Bauherrenhaftpflicht für private Bauvorhaben
bis € 50.000,00 (auch in Länder der EU)
- Unbebaute Grundstücke als Eigentürmer,
Mieter, Pächter, Leasingnehmer oder Nutznießer von im Inland
gelegenen Grundstücken bis Höchstens 2.000 qm
- Ferien, Wochenendhaus,
Ferienwohnung zu Wohnzwecken genutzte Immobilien können
sowohl im Inland auch in der EU liegen
- Vermietung von Wohnräumen
/ Garagen Vermietung einer Einlieger-
/Eigenturmswohnung sowie max. 2 Garagen ist mitversichert
- Besitz eines fest
installierten Wohnwagens im Inland
- Mietsachschäden bis € 500.000,00
- PHV für pflegebedürftige
Angehörige im eigenen Haushalt
- Persönliche gesetzliche
Haftpflicht von vorrübegend in den
Haushalt des VN integrierten Personen (z.B. Au-pair-Mädchen) subsidiär mitversichert
- Auslandsaufenthalt bis zu 2 Jahren
- Allmählichkeitsschäden bis € 10.000,00
- Gewässerschädliche Stoffe Einzelbehälter bis 50
Liter/Kg insgesamt bis 200 Liter/Kg
- Aufsitzrasenmäher,
Krankenfahrstuhl, motorgetriebener
Golfwagen (Buggy) und Kinderfahrzeuge bis 6km/h, soweit diese nicht
versicherungs- und zulassungspflichtig sind
- Modellfahrzeuge Ferngelenkte
Modellfahrzeuge unter 15 km/h
ANTRAGSFORMULAR 
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